In Mecklenburg-Vorpommern besteht Meldepflicht. Der Mieter ist zur Anmeldung und zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet (vom 1. April bis 31. Oktober € 2,00 und vom 1. November bis 31. März € 1,50 pro Tag und Person, Jahreskarte € 56,00, Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Schwerbehinderte ab 80% sind von der Zahlung freigestellt). Für mitgebrachte Hunde ist durch den Halter oder Besitzer unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 0,50 € / Tag zu entrichten. Die Jahresaufenthaltsabgabe bemisst sich nach 24 Aufenthaltstagen, sie beträgt 12,00 € und kann unabhängig von der Aufenthaltsdauer anstelle der nach Tagen berechneten Abgabe erworben werden. Die Kurtaxe ist entweder online oder bei Anreise in bar zu zahlen. Bei online Bezahlung ist ein entsprechender Nachweis bei Anreise vorzulegen.
Haustiere dürfen grundsätzlich nicht mit in die Wohnung/das Haus genommen werden, es sei denn, der Vermieter gestattet dies schriftlich. Besucher des Mieters dürfen – auch für kurzfristige Besuche – Tiere nicht in die Wohnung/ das Haus bringen.
Der Vermieter ist an den Mietvertrag/die Buchung erst gebunden, wenn Anzahlung und Restzahlung in den genannten Fristen geleistet wurden.
Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder sonstige nicht voraussehbare Ereignisse wie z.B. Wasser-, Sturm-, Brandschäden usw. unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. die Buchung zu stornieren. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vom Mietvertrag/von der Buchung zurückzutreten. Aus Gründen der Beweissicherung hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tage, an dem sie beim Vermieter eingeht. Die Rücktrittsgebühren betragen pro Wohnung/Haus (ohne Endreinigung und Bettwäsche/Handtücher)
a. von 90 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
b. von 59 bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
c. von 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises
d. ab 29 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
unter der Voraussetzung, dass eine Wiedervermietung der Ferienwohnung nicht möglich war. In jedem Fall wird eine jeweilige Buchungsgebühr in Höhe von € 50,00 vom Hiddenseeservice einbehalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Mieter hat auch dann den vollen Mietpreis zu zahlen, wenn er der Meinung ist, dass die Wohnung/das Haus trotz Beschreibung der Mieträumlichkeiten nicht seinen Vorstellungen entspricht.
Für vom Mieter eingebrachte Wertsachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Am Anreisetag steht die Wohnung/das Haus ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt individuell nach telefonischer Absprache. Die Gäste werden hierfür gebeten, die Zeit ihrer Ankunft am Anreisetag auf Hiddensee telefonisch spätestens bei Abfahrt vom Hafen Schaprode bzw. Stralsund unter einer der vorn genannten Telefonnummern anzumelden. Anreisen vor 16.00 bedürfen der vorherigen und rechtzeitigen Absprache mit dem Vermieter. Am Abreisetag ist die Wohnung/das Haus bis 10.00 Uhr zu verlassen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bergen/Rügen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der bestätigten Schriftform.
Alle genannten Preise sind inklusive eventuell anfallender Mehrwertsteuern in der jeweils gesetzlich gültigen Fassung.
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs
Steht dem Gast ein Internetzugang zur Verfügung, wird die Nutzung dieses Anschlusses für die Dauer des Aufenthaltes begrenzt. Der Gast ist zudem verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Der Gast wird darauf hingewiesen:
- das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen und keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.
- dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Dementsprechend hat der Gast für die Sicherung seines Endgeräts gegen Schadsoftware selbst zu sorgen.
Für die über den Internetzugang übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Die Nutzung des Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für bestimmte Zwecke. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten, insbesondere sind Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten.